Möbelkauf auf Staatskosten nach Suizid-Versuch
Auch eine Möglichkeit, den Möbelkauf anzukurbeln: Ein Hartz-IV-Empfänger, der vor einem Selbstmordversuch seine gesamte Wohnungseinrichtung auf dem Sperrmüll entsorgt hat, hat nun Anspruch auf einen Zuschuss für neue Möbel. Die Arbeitsgentur ist zu der Zahlung dieser Sozialleistung verpflichtet, entschied ein Düsseldorfer Gericht.
Ein Ausschluss des Anspruchs auf Erstausstattung komme nur dann in Betracht, wenn ein Betroffener ohne wichtigen Grund vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt habe, so der Richter. Vorliegend habe jedoch ein wichtiger Grund bestanden: Der Kläger habe sein Leben beenden wollen. Mit der Entsorgung seiner Wohnungseinrichtung habe er nicht seine eigene Hilfebedürftigkeit herbeiführen, sondern lediglich seinem potenziellen Nachmieter eine geräumte Wohnung hinterlassen wollen, hieß es in dem Urteil. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.